Akteneinsicht

180,00

Wenn Sie einer Straftat beschuldigt werden, ist es für Sie als Beschuldigten empfehlenswert, in Erfahrung zu bringen, welche konkreten Vorwürfe und Beweismittel gegen Sie vorliegen. Erst nach durchgeführter Akteneinsicht sollten Sie entscheiden, ob und wie Sie sich zum Tatvorwurf einlassen sollten und ob die weitergehende Beauftragung eines Rechtsanwalts sinnvoll ist. Beauftragen Sie hier die Rechtsanwaltskanzlei Doreen Bendschneider-Randow mit der Einholung einer solchen Akteneinsicht zum Pauschalpreis.

 

Der Produktumfang enthält neben der Einsichtnahme in die Ermittlungsakte auch bereits die an die Strafverfolgungsbehörde zu entrichtende Kostenpauschale sowie eine anwaltliche Ersteinschätzung hinsichtlich des zu empfehlenden weiteren Vorgehens. Nicht im Produktumfang enthalten sind sich daran anschließende weitere strafrechtliche Anwaltstätigkeiten wie z.B. das Verfassen von Schriftsätzen oder die Wahrnehmung von Gerichtsterminen. Nicht umfasst ist eine weitere, sich an die Akteneinsicht anschließende Korrespondenz.

 

erforderliche Unterlagen/Informationen:
Zur Mandatsbearbeitung ist es erforderlich, der Kanzlei mitzuteilen, bei welcher Strafverfolgungsbehörde und unter welchem Aktenzeichen das Ermittlungsverfahren dort geführt wird (oder eine Kopie der Ladung zur Beschuldigtenvernehmung bzw. des Anhörungsbogens zu übersenden).

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